· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
So können Sie Mitarbeitern und Azubi steuergünstig Fahrtkostenzuschüsse gewähren
| Gerade in Zeiten hoher Kraftstoffkosten werden weniger gut bezahlte Arbeitnehmer und vor allem auch Auszubildende durch die Fahrtkosten zum Planungsbüro stark belastet. Viele Architektur- und Ingenieurbüros suchen deshalb nach steuergünstigen Möglichkeiten, sich an deren Aufwendungen zu beteiligen. Und tatsächlich ist es so: Wer suchet, der findet. |
Pauschalbesteuerung der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Aufwendungen des Mitarbeiters oder Azubi für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu bezahlen und diese nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal zu versteuern. Sie müssen dabei allerdings zwei Dinge beachten:
- 1.Sie müssen die Zuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Vergütung zahlen.
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