· Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung
Ihr Büro zahlt Fortbildung der Mitarbeiter: Faire Rückzahlungsklausel rechtssicher formulieren
| Rund ein halbes Prozent der gesamten Büroausgaben stecken Planungsbüros in die Fortbildung (auch ihrer Mitarbeiter). Viele Chefs scheuen Mehrausgaben, weil sie befürchten, dass die geförderten Mitarbeiter das Büro recht schnell verlassen. Abhilfe können hier Bindungs- und Rückzahlungsvereinbarungen schaffen. Erfahren Sie deshalb, wie faire und rechtssichere Rückzahlungsklauseln aussehen können. |
Allgemeine Grundsätze
Prinzipiell gilt: Bindungsklauseln sind nur zulässig, wenn sie das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unbillig erschweren. Entsprechende Vereinbarungen müssen daher einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Parteien gewährleisten. Das bedeutet Folgendes:
Ihr Interesse als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber haben Sie durch die Kostenübernahme für die Fortbildung ein generelles Interesse daran, dass der Mitarbeiter die erworbenen Kenntnisse in Ihrem Büro verwertet. Diese Verwertung bedingt eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig