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  • · Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung

    Ihr Büro zahlt Fortbildung der Mitarbeiter: Faire Rückzahlungsklausel rechtssicher formulieren

    | Rund ein halbes Prozent der gesamten Büroausgaben stecken Planungsbüros in die Fortbildung (auch ihrer Mitarbeiter). Viele Chefs scheuen Mehrausgaben, weil sie befürchten, dass die geförderten Mitarbeiter das Büro recht schnell verlassen. Abhilfe können hier Bindungs- und Rückzahlungsvereinbarungen schaffen. Erfahren Sie deshalb, wie faire und rechtssichere Rückzahlungsklauseln aussehen können. |

    Allgemeine Grundsätze

    Prinzipiell gilt: Bindungsklauseln sind nur zulässig, wenn sie das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unbillig erschweren. Entsprechende Vereinbarungen müssen daher einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Parteien gewährleisten. Das bedeutet Folgendes:

     

    Ihr Interesse als Arbeitgeber

    Als Arbeitgeber haben Sie durch die Kostenübernahme für die Fortbildung ein generelles Interesse daran, dass der Mitarbeiter die erworbenen Kenntnisse in Ihrem Büro verwertet. Diese Verwertung bedingt eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers.