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  • 19.11.2024 · Nachricht · Aus- und Fortbildung

    Rückzahlung von Fortbildungskosten: LAG Niedersachsen kassiert fünfjährige Bindungsklausel

    | Wenn Sie einen Mitarbeiter 50 Tage lang freistellen, damit er sich in dieser Zeit voll einer Fortbildungsmaßnahme widmen kann, rechtfertigt das nicht, dass Sie dem nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass er nach der Fortbildung noch fünf Jahre in Ihrem Büro bleibt. Dies gilt nach Ansicht des LAG Niedersachsen selbst dann, wenn Sie für die Fortbildung zusätzlich Studiengebühren in nicht unerheblicher Höhe tragen. |