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Wegen Haushaltssperre: Nach der KfW stoppt auch die BAFA Förderprogramme
| Nach der KfW hat jetzt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Reihe von Förderprogrammen gestoppt, weil die finanziellen Mittel für diese Programme aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden. Auch die BAFA zieht damit die Konsequenzen aus der Haushaltssperre der Bundesregierung. |
Konkret sind bei der BAFA folgende Förderprogramme derzeit „pausiert“ (so die offizielle Mitteilung auf der Website):
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Zur Erinnerung: Bei der KfW betroffen sind die Programme
- „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 455),
- das kommunale Förderprogramm
- „Energetische Stadtsanierung“ (Nr 201),
- „Energetische Stadtsanierung“ (Nr 202),
- die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Nr 134)
- das BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen (Nr. 805),
- Energetische Stadtsanierung ‒ Zuschuss (Nr 432) und
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295)
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Weiterführende Hinweise
Quelle: ID 49806974