· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Arbeitszimmerkosten eines Ein-Mann-Büros
| Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich mit zwei interessanten Steuerfragen von Ein-Mann-Büros auseinandersetzen. |
- 1. Fallen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette der auch betrieblich genutzten Wohnung stehen, generell unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG oder ist ein teilweiser Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben möglich, insbesondere weil bei Anmietung eines Büros und zugehöriger Einrichtungen außerhalb der Wohnung ein Abzug dieser Aufwendungen anzuerkennen wäre?
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