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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Aufmerksamkeiten bis 40 Euro an Kunden bleiben ab sofort steuerfrei

    | Wenn Sie Kunden oder Geschäftspartnern zu einem persönlichen Anlass ein Geschenk machen wollten, mussten Sie dies bisher selbst mit 30 Prozent pauschal versteuern, damit der Bedachte den Wert der Zuwendung nicht als Einnahme versteuern musste. Diesem Steuerszenario können Sie ab sofort entgehen: Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner bis 40 Euro bleiben nämlich steuerfrei. |

     

    Bundesweit abgestimmte Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt

    Laut Mitteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt vertritt die Finanzverwaltung jetzt die Auffassung, dass Kunden und Geschäftspartner beim Erhalt von Aufmerksamkeiten Arbeitnehmern gleichgestellt werden (OFD Frankfurt, Verfügung vom 10.10.2012, Az. S 2297b A - 1 - St 222; Abruf-Nr. 123841).

     

    Das heißt: Für Zuwendungen an Dritte muss keine Pauschalsteuer abgeführt werden, wenn es sich bei den Präsenten um Aufmerksamkeiten handelt. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen im Wert von maximal 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer, die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden (R 19.6 LStR 2011).

     

    • Beispiel

    Sie schenken einem Geschäftspartner zum Geburtstag ein Buch für 34,99 Euro. Folge: Für die Zuwendung des Buchs fällt keine Pauschalsteuer an, weil es sich um eine Aufmerksamkeit aus besonderem Anlass handelt.

    Vorgehensweise zur Vermeidung der Pauschalsteuer

    Entscheiden Sie sich für die Ermittlung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Nichtarbeitnehmer, sollten Sie spezielle Aufzeichnungen zu Aufmerksamkeiten bis 40 Euro aus besonderem Anlass führen. So können diese Kosten aus der Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer ausgegliedert werden.

     

    • Beispiel

    Das Konto Geschenke weist einen Saldo von 12.000 Euro auf. Weil Sie während des Jahres Aufzeichnungen zu bloßen Aufmerksamkeiten an Kunden und Geschäftspartner geführt haben (Rechnungskopie, Anlass für die Zuwendung), können Sie 4.000 Euro ausgliedern. Die Pauschalsteuer wird nur für 8.000 Euro fällig.

    PRAXISHINWEIS | Es besteht Hoffnung, dass Sie auch keine Pauschalsteuer mehr für die Geschenke bis 35 Euro (Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer) abführen müssen, die Sie Kunden und Geschäftspartnern ohne persönlichen Anlass zuwenden. Dazu ist nämlich ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 52/11). Sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an!

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 24 | ID 37705810