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  • 27.04.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Beigabe von Wein bei Besprechungen ist keine Aufmerksamkeit

    | Wenn in Ihrem Büro Überlegungen stattfinden, bei Besprechungen mit Kollegen oder Geschäftspartnern auch Wein zu reichen, sollten Sie wissen, dass Sie diese Ausgaben nur zu 70 Prozent als Bewirtungskosten steuermindernd geltend machen können. Ein vollständiger Abzug als Aufmerksamkeiten ist nicht zulässig, entschied das Finanzgericht (FG) Münster. |