· Fachbeitrag · Büroführung
Erfa-Kreis belegt: Die DSGVO sorgt im Tagesgeschäft immer noch für Verunsicherung
| Die Abmahnwelle ist ausgeblieben. Trotzdem sorgt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei den planenden Berufen immer noch für Fragezeichen. Das belegen die Diskussionen in einem Erfahrungsaustausch-Kreis von Architektur- und Ingenieurbüros, der vom 09.-10.11.2018 in Augsburg stattfand. PBP hat die Fragen an Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragten Felix Pause von Schwamb Rechtsanwälte in München weitergeleitet. Er liefert die Antwort. |
Frage 1: Müssen wir personenbezogene Daten (z. B. potenzielle Auftraggeber, bewährte Bauunternehmen, Ansprechpartner bei Behörden), die wir für eigene Zwecke gespeichert haben, löschen?
Antwort: Grundsätzlich: Nein! Für die Beantwortung dieser Frage ist es entscheidend, wie Sie an die Daten gelangt sind. Haben Sie mit den Betroffenen in der Vergangenheit zusammengearbeitet, war die Speicherung zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten notwendig und damit rechtmäßig (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b und c DSGVO).
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