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GmbH & Co. KG: In Berlin sind die Weichen noch nicht gestellt
| Der PBP-Beitrag „Die GmbH & Co. KG: Die neue Rechtsform für Architektur- und Ingenieurbüros ab 2024“ bedarf ein Stück weit der Berichtigung. Im Gegensatz zur Darstellung in der Tabelle in Ausgabe Februar auf Seite 27 ist das Architekten- und Baukammergesetz in Berlin noch nicht dahingehend geändertm worden, dass auch eine GmbH & Co. KG mit der geschützten Berufsbezeichnung in der Firma eingetragen werden kann. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen und danken der AK Berlin für die Richtigstellung. |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Die GmbH & Co. KG: Die neue Rechtsform für Architektur- und Ingenieurbüros ab 2024“, PBP 2/2024, Seite 26 → Abruf-Nr. 49726999
Quelle: ID 49769624