Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Büromanagement

    Steuern sparen im Home-Office: So nutzen Sie und Ihre Mitarbeiter die neue Pauschale

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Für Steuerzahler, die im Home-Office tätig waren bzw. sind, aber über kein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer verfügen, ist mit dem Jahressteuergesetz 2020 für die Jahre 2020 und 2021 eine Home-Office-Pauschale von fünf Euro pro Tag eingeführt worden. PBP zeigt Ihnen, was veranlasst ist, damit Sie selbst und Ihre Mitarbeiter die Pauschale nutzen können. |

     

    Grundlage und Gesetzesbegründung für Home-Office-Pauschale

    Die Home-Office-Pauschale ist für Sie als Freiberufler in § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 Einkommensteuergesetz verankert. Sie gilt über § 9 Abs. 5 S. 1 EStG auch für Ihre Mitarbeiter. In dem Gesetz sind zwar die Voraussetzungen für die Pauschale festgelegt worden. Nicht geregelt wurde aber, ob und wie ein Nachweis zu erfolgen hat. Auch in der Gesetzesbegründung lässt sich kein Hinweis darauf finden, ob für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt spezielle Kriterien wie z. B. eine Arbeitgeberbescheinigung zu erfüllen sind. Es lässt sich aber der Hinweis darauf finden, dass die Regelungen einfach anwendbar sein sollen. Deshalb werden die abzugsfähigen Kosten auch nicht gekürzt, wenn neben Ihnen z. B. Ihr Ehegatte die Pauschale nutzen will.

     

    Dies sind die gesetzlichen Vorgaben

    Daraus folgt, dass Sie und Ihre Mitarbeiter die Home-Office-Pauschale von fünf Euro pro Tag (maximal 600 Euro im Jahr = 120 Arbeitstage) in Anspruch nehmen können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. D. h,