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  • 29.01.2025 · Nachricht · Büronachfolge

    BFH: Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

    | Das Verschenken von Geschäftsanteilen an Führungskräfte zur Sicherung der Büronachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) für eine Mitarbeiterbeteiligung entschieden, die der Inhaber leitenden Mitarbeitern geschenkt hatte. |