· Fachbeitrag · Dienstwagen
Bei Arbeitsunfähigkeit ist Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern
| Ein Arbeitnehmer ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen in Ihrem Planungsbüro abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort an Sie herausgeben. Sie können einen Verzugschaden wegen Nicht-Herausgabe des Dienstwagenschlüssels so lange nicht geltend machen, wie Sie die Herausgabe am Wohnort des Arbeitnehmers nicht verlangt haben (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.1.2013, Az. 10 Sa 809/12; Abruf-Nr. 130900 ). |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Kfz-Überlassung an Mitarbeiter: Unser Vorschlag für Ihre vertragliche Vereinbarung“, PBP 9/2011, Seite 22
- Beitrag “Private Nutzung des Dienstwagens durch Mitarbeiter: Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen“, PBP 2/2011, Seite 18
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 3 | ID 39667130