22.12.2020 · Nachricht · Einkommensteuer
Arbeitszimmer: Bei selbstständigen Planern plötzlich Steuerfalle
| Sie führen Ihr Büro nicht im eigenen Haus, sondern in einer anderen Immobilie? Und Sie haben sich im Eigenheim ein Arbeitszimmer eingerichtet, weil Sie neben Ihrer ureigenen Tätigkeit z. B. auch noch als Sachverständiger tätig sind und dafür das häusliche Arbeitszimmer nutzen? Wenn Sie in dieser Konstellation das Arbeitszimmer steuerlich absetzen, haben Sie ein Problem. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dafür gesorgt, dass das einstige Steuersparmodell zur Steuerfalle mutiert ist. |
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