· Fachbeitrag · Familienverträge
Ausbildungsdienstvertrag mit Kindern: Stellen übernommene Kosten Betriebsausgaben dar?
| In vielen Planungsbüros sind es die Kinder, die die Unternehmensnachfolge antreten sollen. Um sie auf diese Aufgabe vorzubereiten, übernimmt der Inhaber häufig die Kosten für entsprechende Ausbildungen, in der Regel ein Studium. Ein Arzt-Ehepaar hat jetzt wieder einmal versucht, Kosten für ein Studium bei den Praxiseinkünften als Betriebsausgaben geltend zu machen. Das FG Münster hat den Abzug zwar versagt, die Freiberufler wollen es aber wissen und haben Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Der Fall ist auch für Planer am Bau von Interesse. |
Der Fall vor dem FG Münster
Im konkreten Fall handelte es sich um eine Ärztin, die eine chirurgische Praxis betrieb und daraus Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielte.
Ärztin schließt Verträge mit Kindern und einem Dritten
Sie hatte mit ihrem Ehemann eine Tochter und einen Sohn, die ihre Nachfolge antreten sollten. Dazu schloss sie mit beiden Kindern einen mündlichen Vertrag über die Finanzierung von Studienkosten. Um in die Nachfolgefrage noch mehr Sicherheit zu bekommen, tat sie das Gleiche mit einem Mann, der in der Praxis zunächst eine Ausbildung zum medizinischen Fachangestellten (MFA) abgeschlossen hatte und anschließend ein Medizinstudium aufnahm.
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