14.12.2020 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Aufnahme eines Angehörigen ins Büro: Darf man sich weiter „Ingenieurbüro“ nennen?
| Ein Leser fragt: Als freiberuflicher Elektroingenieur führe ich mit meinem Vater ein Ingenieurbüro für Elektroplanung als GbR. Wir würden gerne meinen Bruder aufnehmen. Er ist aber „nur“ Meister der Elektrotechnik. Kann er als vollwertiger Gesellschafter in die GbR eintreten oder geht das nicht, weil er als Meister nicht den Katalogberufen/Freiberufler zugeordnet wird? Müssten wir bei seinem Einstieg die Gesellschaftsform wechseln (GmbH), um uns weiterhin „Ingenieurbüro“ nennen zu dürfen? Jörg T. Eckhold von der Eckhold Consultants GmbH gibt die Antwort. |
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