· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Das Managermodell: So binden Sie Geschäftsführer und andere Leistungsträger ans Büro
| Mitarbeiter zu Mitunternehmern machen. Das ist durch die Neuregelung von § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz (EStG) im Fondsstandortgesetz zum 01.07.2021 noch attraktiver geworden. PBP berichtete in der Ausgabe Juni. Der Nachteil von § 3 Nr. 39 EStG ist, dass Sie die Beteiligung allen Mitarbeiten anbieten müssen. Kommt das für Ihr Büro nicht in Frage, wollen Sie aber z. B. angestellte Geschäftsführer enger ans Büro binden, kommt das „Managermodell“ in Frage. In dem Fall beteiligen Sie die Person vorübergehend an Ihrem Büro (und auch am Gewinn). Nach der Abberufung als Manager wird diese Gesellschafterstellung wieder aufgegeben. PBP stellt Ihnen das Modell vor. |
Das kennzeichnet das Managermodell
Von der herkömmlichen Mitarbeiterbeteiligung unterscheidet sich das Managermodell durch zwei Besonderheiten: Zum einen wird bei der üblichen Mitarbeiterbeteiligung lediglich ein ganz geringer Prozentsatz der Anteile am Unternehmen übertragen und zum anderen gibt es normalerweise keine Rückübertragungsverpflichtung bei Beendigung der Tätigkeit für das Unternehmen. Dieser letzte Aspekt ist das wesentliche Spezifikum des Managermodells.
Aufgabe der Gesellschafterstellung muss einvernehmlich erfolgen
Die rechtliche Herausforderung bei der Gestaltung von Managermodellen liegt darin, dass die zwangsweise Beendigung einer Gesellschafterstellung nach der Rechtsprechung des BGH eines sachlichen Grundes bedarf. Oder anders formuliert: Ein sog. freies Hinauskündigen ist im Grundsatz nicht zulässig, sondern stellt einen Verstoß gegen die guten Sitten dar.
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