28.03.2025 · Nachricht · Gewerbesteuer
Büromitinhaber konzentriert sich auf Büroführung: BFH überstimmt FG und sieht keine Gewerbesteuerpflicht
| Ein als Architekt eingetragener Mitunternehmer übt in einer PartGmbB den freien Beruf noch selbst aus, wenn er neben einer äußerst geringfügigen planenden Tätigkeit vor allem organisatorische und administrative Leistungen für den laufenden Bürobetrieb übernimmt. Die PartGmbB wird damit nicht gewerbesteuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Votum der Vorinstanz höchstrichterlich entschieden. |
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