· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Verbesserter Investitionsabzugsbetrag: So profitieren Sie schon in der Steuererklärung 2020
| Wenn Sie ein gutes Jahr 2020 hatten, sollten Sie darüber nachdenken, in der Steuererklärung 2020 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz zu bilden. Das Jahressteuergesetz 2020 hat die Möglichkeiten nämlich verbessert und den Investitionsabzugsbetrag attaktiver gemacht. PBP zeigt, wie Sie von den Neuerungen profitieren. |
Investitionsabzugsbetrag steigt von 40 auf 50 Prozent
Anstatt bisher 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des zu erwerbenden abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsguts können Sie jetzt 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Diese Änderung gilt bereits für Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG, die Sie in Gewinnermittlungen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2020 einstellen.
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Architekt A beabsichtigt, im Jahr 2021 einen Betriebs-Pkw für 40.000 Euro anzuschaffen, dessen private Nutzung nicht mehr als zehn Prozent betragen wird (Nachweis mittels Fahrtenbuch). In seiner Gewinnermittlung 2019 hatte er einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 16.000 Euro (40 Prozent x 40.000 Euro) gebildet. A kann den bestehenden Investitionsabzugsbetrag in seiner Gewinnermittlung 2020 um weitere zehn Prozent von 40.000 Euro, also 4.000 Euro gewinnmindernd aufstocken. |
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