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  • · Nachricht · Honorarrecht

    Wettbewerb: 100 Euro pro Stunde sind für Inhaber angemessen

    | Für die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen ist eine angemessene Vergütung festzusetzen. Das regelt § 77 Abs. 2 VGV. Angemessen sind dabei Vergütungen in Höhe von 100 Euro für die Büroinhaber- bzw. Projektarchitekt-Stunde. Beträgt die Vergütung trotz eines korrekt ermittelten Aufwands von 36.000 Euro aber nur 20.000 Euro, ist sie unangemessen niedrig. Das Verfahren ist aufzuheben, entschied die VK Südbayern mit Beschluss vom 21.03.2022, Az. 3194.Z3-3_01-21-51, Abruf-Nr. 231379 . |

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 2 | ID 48486175