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Elektronisches Fahrtenbuch: Anlass der Fahrt sofort erfassen
| Wenn ein technisches System die Fahrtwege unmittelbar elektronisch erfasst, ist das noch kein elektronisches Fahrtenbuch. Neben dem Bewegungsprofil müssen auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann deshalb nicht anerkannt werden. In dem Fall muss der Architekt den geldwerten Vorteil für die private Kfz-Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung ermitteln ( FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2019, Az. 3 K 107/18, Abruf-Nr. 208370 ).
Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 3 | ID 45906815