· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Mehrere betriebliche Fahrzeuge: So vermeiden Sie die Besteuerung für angebliche Privatnutzung
| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regeln neu gefasst, wie die Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, wenn ein Architektur- oder Ingenieurbüro mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen hat. Dabei hat das BMF gezielt die Planungsbüros im Auge, weil es in einem Beispiel explizit auf einen Architekten-Fall abstellt. Das ist Anlass für uns, Ihnen die Regeln detailliert vorzustellen. |
Grundsatz: Ein-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug
Gehören gleichzeitig mehrere Fahrzeuge zum Betriebsvermögen Ihres Architektur- oder Ingenieurbüros, so ist die Ein-Prozent-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug anzuwenden, das Sie oder eine zu Ihrer Privatsphäre gehörende Person für Privatfahrten nutzen (BMF, Schreiben vom 15.11.2012, Az. IV C 6 - S 2177/10/10002; Abruf-Nr. 123509).
Ausnahme: Nutzung bestimmter Fahrzeuge glaubhaft gemacht
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Sie müssen die Ein-Prozent-Regelung nicht anwenden, wenn Sie glaubhaft machen können, dass bestimmte betriebliche Fahrzeuge
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