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  • · Fachbeitrag · Kundenbetreuung

    Ingenieurleistungen für WEG: Können Auftraggeber Ihre Lohnkosten nach § 35a EStG absetzen?

    | Viele Ingenieure erbringen Leistungen für eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG). Seien es Bauwerksuntersuchungen, die Planung der Instandsetzung einer Tiefgarage oder die Bauoberleitung für bzw. die Inspektion von einer Tiefgarage. Wird die Rechnung gestellt, bittet die Eigentümergemeinschaft oft um einen Ausweis der Lohnkosten. Der Hintergrund: Die Eigentümer möchten eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragen. Doch geht das überhaupt? PBP schafft Klarheit. |

     

    BMF mit missverständlicher Formulierung

    Die Anwendungsfragen zu § 35a EStG hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben (vom 09.11.2016, Az. IV C 8 ‒ S 2296-b/07/10003 :008, Abruf-Nr. 190166) geklärt. In Randziffer 20 befindet sich folgende Formulierung, die daraufhin deuten könnte, dass die Leistungen nach § 35a EStG begünstigt sind:

     

    • Wortlaut aus BMF-Schreiben vom 09.11.2016

    „Die Erhebung des unter Umständen mangelfreien Istzustands, z. B. die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage, ist ebenso eine Handwerkerleistung wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr … Handelt es sich dagegen bei der gutachterlichen Tätigkeit weder um eine Handwerkerleistung noch um eine haushaltsnahe Dienstleistung, kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht in Betracht.“