· Nachricht · Kurzarbeitergeld
Keine Regelung der Arbeitszeit im Anstellungsvertrag ‒ kein Kurzarbeitergeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
| Ist im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers eine bestimmte Arbeitszeitdauer nicht vereinbart, so lässt sich im Rahmen der Regelungen über das Kurzarbeitergeld (KuG) mangels Bezugspunkt ein Arbeitsausfall und daraus resultierend ein arbeitsausfallbedingter Entgeltausfall nicht feststellen. Das hat das SG Magdeburg entschieden. |
Im konkreten Fall lief damit also die Klage einer Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH gegen die Nichtbewilligung von KuG ins Leere (SG Magdeburg, Urteil vom 02.12.2024, Az. S 20 AL 193/21, Abruf-Nr. 246514).
Weiterführender Hinweis
- Der Bezugszeitraum für KuG ist bis Ende 2025 auf 24 Monate verlängert worden. Anträge lohnen sich also. Einen achtseitigen Beitrag zum Thema „Kurzarbeitergeld im Planungsbüro: So stellen Sie Anträge richtig“ finden Sie auf iww.de/pbp → Abruf-Nr. 50323715
Quelle: Ausgabe 03 / 2025 | Seite 3 | ID 50322733