· Fachbeitrag · Liquiditätssicherung
Antrag auf Kurzarbeitergeld: So stellen ihn Architektur- und Ingenieurbüros richtig (Teil 2)
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
| Architektur- und Ingenieurbüros mit Auftragsmangel, die Entlassungen vermeiden wollen, sollten das Instrument Kurzarbeit nutzen. Erfahren Sie in Teil 2 der kleinen Beitragsserie, wie Sie die essenzielle Voraussetzung für die Auszahlung erfüllen und das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld korrekt berechnen und beantragen. |
Ihre Aufgabe: KUG je Mitarbeiter korrekt berechnen
Für die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergelds (KUG) sind Sie eigenverantwortlich zuständig. Das KUG berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall (Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt). Zur Ermittlung des Entgeltausfalls sind vier Teilschritte erforderlich:
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig