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  • · Fachbeitrag · Liquiditätssicherung

    Antrag auf Kurzarbeitergeld: So stellen ihn Architektur- und Ingenieurbüros richtig (Teil 2)

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    | Architektur- und Ingenieurbüros mit Auftragsmangel, die Entlassungen vermeiden wollen, sollten das Instrument Kurzarbeit nutzen. Erfahren Sie in Teil 2 der kleinen Beitragsserie, wie Sie die essenzielle Voraussetzung für die Auszahlung erfüllen und das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld korrekt berechnen und beantragen. |

    Ihre Aufgabe: KUG je Mitarbeiter korrekt berechnen

    Für die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergelds (KUG) sind Sie eigenverantwortlich zuständig. Das KUG berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall (Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt). Zur Ermittlung des Entgeltausfalls sind vier Teilschritte erforderlich:

     

    • Berechnung des Kurzarbeitergelds Schritt für Schritt
    • 1. Bestimmung des Bruttoarbeitsentgelts vor Kurzarbeit = Soll-Entgelt
    • 2. Bestimmung des Bruttoarbeitsentgelts während der Kurzarbeit = Ist-Entgelt
    • 3. Soll- und Ist-Entgelt minus pauschalierte Abzüge = pauschalierten Nettoentgelte (Entgeltausfall)
    • 4. Entgeltausfall x Leistungssatz
    • = KUG