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  • · Fachbeitrag · Management

    Referenzprojekte auf der Homepage: Das kosten Sie Urheberrechtsverletzungen des Fotografen

    | Es gibt kaum eine Homepage, in denen der Planer nicht mit Referenzprojekten und professionell gefertigten Fotos für sich wirbt. Rechtliche Knackpunkte sind hier die Zustimmung des Auftraggebers und die Wahrung der Urheberrechte des Fotografen. Letztere rückt eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg wieder einmal in den Fokus. Die Lektüre lohnt sich für Sie, wenn Sie in einem ähnlichen Fall einmal zur Kasse gebeten werden. Das OLG hat überbordenden finanziellen (Nach)forderungen des Fotografen nämlich auch Grenzen gesetzt. |

    Die fünf Leitsätze der Entscheidung des OLG Hamburg

    Die fünf Leitsätze der Hamburger Entscheidung sprechen für sich (OLG Hamburg, Urteil vom 02.05.2024, Az. 5 U 108/23, Abruf-Nr. 243970):

     

    • 1. Eine schuldhafte Urheberrechtsverletzung kann darin bestehen, dass der Verletzer (hier: Architekt) auf seiner Homepage Fotografien öffentlich zugänglich macht, ohne den Fotografen als Urheber des Lichtbildwerks zu benennen.