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  • · Fachbeitrag · Mitarbeiterbindung

    Die Inflationsausgleichsprämie: Warum nicht investiv statt konsumtiv im Planungsbüro nutzen?

    von Stefan Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH, Bamberg, und Dipl.-Vw. Günter Göbel, IWW Institut

    | Viele Planungsbüros wollen Mitarbeitern die neue Inflationsausgleichs-prämie gewähren. Erfa-Kreise für Planer am Bau in Leipzig und Bad Kissingen haben das bestätigt. Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden ‒ im „klassischen Fall“ wird sie sozusagen „konsumtiv“ verwendet. Es geht aber auch anders. Die Inflationsausgleichsprämie kann auch „als Investition ins Büro“ gestaltet werden und so die Mitarbeiterbindung steigern ‒ z. B. über ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell. PBP klärt auf. |

    Der Hintergrund der Inflationsausgleichsprämie

    Als Arbeitgeber können Sie vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro einmalig oder in Teilbeträgen steuer- und abgabenfrei an Ihre Mitarbeiter zahlen. Dazu wurde § 3 Nr. 11c EStG eingeführt. Es liegt allein in Ihrem Ermessen, ob und in welcher Höhe und Form Sie Ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewähren.

    Die Inflationsausgleichsprämie als Win-Win-Modell nutzen

    Da die Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige Leistung ist, unterliegt Sie nicht dem Verbot der Lohnverwendungsabrede. D. h.: Sie können bestimmen, ob Sie die Prämie voll oder in Teilen zur Auszahlung bringen, und wie ‒ bei einer Teilauszahlung ‒ der Restbetrag Ihrer Zuwendung verwendet werden soll. Das können Sie sich zum Vorteil machen, indem Sie die Inflationsausgleichsprämie zum Aufbau eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells nutzen.