· Fachbeitrag · Mitarbeiterbindung
Überlassung von geleasten Elektrofahrrädern mit Barlohnumwandlung - So funktioniert‘s
| Mit dem E-Bike zur Arbeit, zum Kunden, aufs Amt oder auf die Baustelle: Das entspricht dem Zeitgeist. Folglich sollte auch Ihr Planungsbüro überlegen, ob Sie - ggf. in Verbindung mit einer Lohnumwandlung - Mitarbeitern ein geleastes Elektrofahrrad zur Verfügung stellen. Erfahren Sie, worauf Sie bei einer Überlassung mit Barlohnumwandlung achten müssen und wann sich das Modell für Ihre Mitarbeiter sogar wirtschaftlich rechnet. |
Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Elektrofahrrädern
Überlassen Sie als Arbeitgeber Mitarbeitern ein dienstliches E-Bike oder Pedelec zur privaten Nutzung, entsteht ein geldwerter Vorteil wie bei einem Dienstwagen. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils kommt es darauf an, ob das E-Bike oder Pedelec als Fahrrad oder Kfz eingestuft wird:
Abgrenzung zwischen E-Bike und Pedelec
- E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sie sind bereits ab 6 km als Kraftfahrzeuge zulassungspflichtig (§ 1 Abs. 2 StVG).
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