· Nachricht · Öffentliche Aufträge
Vergaberecht: Neuregelungen kennen und gut anwenden
| Zum 01.01.2022 sind einige vergaberechtliche Neuregelungen Kraft getreten, die Sie kennen sollten: |
- Neue EU-Schwellenwerte: Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen angepasst, so auch zum 01.01.2022.
- Bauleistungen: 5,382 Mio. Euro
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