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  • 30.07.2015 · Fachbeitrag · Personalführung

    Dienstwagen: Nutzung während Freistellung in der Altersteilzeit

    | Haben Sie mit einem Mitarbeiter vereinbart, dass dieser einen Dienstwagen auch privat nutzen darf und fehlt ein Widerrufsvorbehalt oder eine andere Rücknahmemöglichkeit für die Altersteilzeitsituation, gilt die Dienstwagenvereinbarung auch in der Freistellungsphase. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz klargestellt. |