30.07.2015 · Fachbeitrag · Personalführung
Rückzahlungsklausel bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung
| Eine Rückzahlungsklausel, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtet, wenn er die Abschlussprüfung der Fortbildung nicht besteht, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn die Klausel nicht danach differenziert, wer oder was für den ausgebliebenen Erfolg verantwortlich ist (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2014, Az. 17 Sa 274/14, Abruf-Nr. 177479 , rechtskräftig). |
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