20.11.2018 · Nachricht · Personalmanagement
EuGH: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch
| Ein Mitarbeiter verliert Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Der Anspruch verfällt nur, wenn Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass der Mitarbeiter in Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, den Anspruch wahrzunehmen und Sie ihm den Urlaub auch gewährt hätten. Das hat der EuGH klargestellt (EuGH, Urteil vom 06.11.2018, Rs. C-619/16, Abruf-Nr. 205301 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig