· Fachbeitrag · Personalmanagement
Update: Wann verfallen Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter?
| Wann verfällt der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters? Diese Frage stellt man sich als Arbeitgeber gerade gegen Ende des Jahres. Lernen Sie deshalb die Regeln zum Verfall von Urlaubsansprüchen kennen und vermeiden Sie Ärger und Auseinandersetzungen mit Mitarbeiten. |
Verfall des Urlaubsanspruchs setzt dessen Bestehen voraus
Dass Urlaubsansprüche verfallen können, setzt voraus, dass solche bestehen. Anspruchsberechtigt ist insofern jeder Arbeitnehmer (§ 1 BUrlG). Es ist irrelevant, ob dieser z. B. in Voll- bzw. Teilzeit tätig oder fest bzw. befristet angestellt ist. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht bereits nach dem ersten Arbeitsmonat (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt ein Mitarbeiter, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht (§ 4 BUrlG).
Grundsatz: Urlaub verfällt am Ende eines Kalenderjahrs
Ihre Mitarbeiter können Urlaubsansprüche nicht unbegrenzt geltend machen. Grundsätzlich verfallen sie am Ende eines Kalenderjahrs (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG). Das „Verfallsrisiko“ ist im Zweck des Urlaubsanspruchs begründet: Er soll der Erholung und der Wiederauffrischung der Arbeitskraft im laufenden Kalenderjahr dienen.
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