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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Mitarbeitersuche in der Auftragshochkonjunktur: Stellenausschreibungen „AGG-gerecht“ gestalten

    von Alexander Schlicht, Rechtsanwalt, Osborne Clarke, Köln

    | Planungsbüros haben viel zu tun und suchen händeringend nach guten Mitarbeitern, die „sofort ihren Job machen“. Dementsprechend sind die Anzeigen gestaltet. Eine Stichprobe aus dem August dieses Jahres zeigt: Viele Anzeigen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Schärfen Sie deshalb Ihren Blick, machen Sie Stellenausschreibungen „AGG-gerecht“ und vermeiden Sie so teure Auseinandersetzungen. |

    Hintergrund und Ziel des AGG

    Das AGG hat sich zum Ziel gesetzt, Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr, besonders im Arbeitsrecht, zu vermeiden. Schon in der Bewerbungsphase, speziell in der Stellenausschreibung (§ 11 AGG), ist es Ihnen untersagt, Bewerber aus einem der folgenden Gründe zu benachteiligen:

     

    • Rasse oder ethnische Herkunft