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  • 25.07.2022 · Nachricht · Personalmanagement

    Unwirksame Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung

    | Es ist unzulässig, in einer vorformulierten Fortbildungsvereinbarung die Rückzahlungspflicht an das Ausscheiden aufgrund Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen. Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG). |