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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Vorsicht Falle: Wenn der freie Mitarbeiter plötzlich zum Arbeitnehmer wird

    von Rechtsanwalt Thomas Ziegler, Berlin

    | Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, ist es rechtlich selbst dann als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, wenn die Vertragsparteien von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen. Das hat das LAG Hamm entschieden und damit einmal mehr deutlich gemacht, welche Risiken „Freie-Mitarbeiter-Verträge“ für Ingenieur- und Architekturbüros haben. |

    Ziele der Verträge über freie Mitarbeit

    Wenn Planungsbüros mit freien Mitarbeitern Verträge schließen, haben diese das Ziel, dass der Freie wie ein Selbstständiger und nicht wie ein Arbeitnehmer behandelt wird. Diese Gestaltung kommt beiden Vertragspartnern zugute. Der Auftraggeber spart sich SV-Beiträge und andere Lohnkosten (zum Beispiel Lohnfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit), der Freie kann dafür in der Regel bessere Stundensätze durchsetzen als im Angestelltendasein.

     

    Vor allem für das Planungsbüro als Auftraggeber beinhaltet eine solche Vertragsgestaltung aber erhebliche finanzielle Risiken. Das lehrt nicht zuletzt die Entscheidung des LAG Hamm, die in Planungsbüros für ein neues Problembewusstsein sorgen sollte (LAG Hamm, Beschluss vom 14.5.2012, Az. 2 Ta 668/11; Abruf-Nr. 122260).