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  • · Fachbeitrag · Projektabwicklung

    Das Leistungsbild für Auftraggeber im Planbereich Tragwerksplanung

    | Planungsbüros sind keine Allroundverantwortlichen, die sich für den Auftraggeber um alles kümmern müssen. Trotzdem erbringen Sie oft Leistungen, die vertraglich nicht vereinbart sind, und handeln sich so Überstunden und Haftungsrisiken ein. PBP hat deshalb begonnen, die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers abzubilden. Im Leistungsbild Tragwerksplanung sind die Auftraggeberleistungen von der Menge her zwar überschaubar, dafür haben sie aber erheblichen Einfluss auf den Projekterfolg. |

    Besonderheiten im Leistungsbild Tragwerksplanung

    Bemerkenswert ist vor allem, dass in den Lph 7 und 8 des Planbereichs Tragwerksplanung, in denen es gar keine Grundleistungen gibt, sehr häufig Besondere Leistungen anfallen.

     

    • Obliegenheit des Auftraggebers in allen Leistungsphasen übergreifend
    • Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach § 642 BGB
    • Vertragliche Leitung und gesamtübergreifende organisatorische Koordination (z. B. verschiedene Objektplanungen), soweit nicht Bestandteil von beauftragten Planungs- und Überwachungsleistungen
    • Abschluss von Verträgen und Beauftragungen über erforderliche weitere Leistungen (z. B. Bestandsaufnahme des Tragwerks mit Standsicherheitsnachweis von vorhandenen Konstruktionen)
    • Bereitstellung von Objektplanungen Dritter (z. B. an Ingenieurbauwerken, Gebäuden)
    • Bereitstellung von Unterlagen, die für die Tragwerksplanung erforderlich aber nicht Vertragsbestandteil sind (z. B. Baugrundbericht)
    • Entgegennahme von Leistungen und vertragliche Abwicklung geschlossener Verträge als Vertragspartner
    • Auszahlung von Rechnungen
    • Bearbeitung und Entscheidung über alle Rechtsfragen, soweit nicht Bestandteil der Planungsverträge
    • Ggf. Abschluss von Bauwesen-Haftpflichtversicherungen (z. B. objektbezogene Haftpflicht für alle Beteiligten unter Einschluss der bestehenden Versicherungen)
    • Vertragliche Abwicklung von Insolvenzverfahren, soweit projektbezogen (fachtechnische Zuarbeit ist gesondert zu beauftragen)
    • Rechtsgeschäftliche Abnahmen der Planungsleistungen