19.03.2024 · Nachricht · Rechtsformwahl
BGH: Partnerschaftsgesellschaft muss im Titel keinen Namen eines Partners mehr führen
| Nach dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 Partnerschaftsgesetz (PartGG) vom 10.08.2021, in Kraft getreten am 01.01.2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich. Das hat der BGH entschieden. |
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