· Fachbeitrag · Rechtsformwahl
Die neue Partnerschaftsgesellschaft mbB: Architekten und Ingenieure müssen aktiv werden
von Rechtsanwalt Thomas Ziegler, Berlin
| Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ vorgelegt. Dessen Ziel besteht darin, die Haftung einer Partnerschaft auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Leider bleibt diese interessante Rechtsform nach derzeitigem Stand Steuerberatern sowie Anwälten vorbehalten. Unsere Empfehlung lautet deshalb: Sprechen Sie Ihre Berufsvertretung an und fordern Sie diese auf, im Sinne der Planer aktiv zu werden. |
Haftung der Partnerschaftsgesellschaft wird per Gesetz eingeschränkt
Mit der „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ soll eine deutsche Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) geschaffen werden, weil solche - haftungsbegrenzten - LLP vor allem deutschen Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien Konkurrenz machen.
Das soll dadurch erreicht werden, dass § 8 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz um einen Absatz 4 ergänzt wird. Dieser bestimmt, dass die Berufshaftung einer Partnerschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wenn
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