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  • · Fachbeitrag · Rechtsformwahl

    PartGmbB steht jetzt auch Architekturbüros in NRW offen

    | Auch Architekturbüros in Nordrhein-Westfalen (NRW) können jetzt als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) firmieren. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 3. Dezember 2014 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. |

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Neben der Architektenkammer (AK) NRW bieten bisher folgende Kammern die Möglichkeit der Eintragung bzw. Firmierung als PartGmbB: AK Niedersachsen, AK Hamburg, AK Mecklenburg-Vorpommern, AK Sachsen, AK Saarland sowie die Ingenieurkammern Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
    • Zwei ausführliche Beiträge zu den Vorteilen einer PartGmbB finden Sie in PBP 5/2014, Seite 22 und 6/2014, Seite 22.
     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2015 | Seite 2 | ID 43114553