· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Investitionsabzugsbetrag ist auch für Zweigbüros nutzbar
| Ein Architekt oder Ingenieur kann den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) für jeden seiner Niederlassungen nutzen. Voraussetzung ist, dass die Büros selbstständig sind. Das ist der Fall, wenn die Zweigbüros von unterschiedlichen Vorinhabern erworben wurden, im Wesentlichen unverändert fortgeführt wurden und für sich genommen lebensfähig sind. Dann spielt es keine Rolle, wenn die Summe des Betriebsvermögens aller Betriebe die Begrenzung in § 7g EStG (Betriebsvermögen 245.000 Euro) übersteigt ( Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.3.2014, Az. VIII S 13/13 ; Abruf-Nr. 141987 ). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2015 | Seite 3 | ID 42774056