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  • 29.01.2013 · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Verkauf des privat genutzten Firmenwagens: Neuer Musterprozess

    | Verkaufen Sie einen Firmenwagen, ist die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufspreis steuerlich zu erfassen. Das Problem dabei: Ermitteln Sie die Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode, müssen Sie einen Teil der Pkw-Kosten Ihrem Gewinn wieder hinzurechnen, also auch einen Teil der Abschreibung. Deshalb fordert ein Architekt jetzt vor dem Bundesfinanzhof (BFH), dass der Buchwert um diese steuerlich nicht abgezogene Abschreibung erhöht, und der Gewinn vermindert wird. |