· Fachbeitrag · Steuerliche Behandlung
Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftsfreunde: So belasten sie nach Steuern Ihr Büroergebnis
| Ein Fläschchen Wein zu Weihnachten, ein Kalender fürs neue Jahr oder eine Schachtel Pralinen - kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und zeigen die Wertschätzung, die Sie Kunden und Mitarbeitern entgegenbringen. Jedes Geschenk verursacht aber nicht nur Kosten, oft werden auch Steuern fällig. Um sich im Dschungel nicht zu verlieren, finden Sie nachfolgend eine vereinfachte Übersicht möglicher „Geschenksituationen“ mit deren steuerlichen und damit letztlich kostenwirksamen Auswirkungen auf Ihr Büro, die Sie auch Ihren Mitarbeitern zukommen lassen sollten. |
Kurze sachliche Erläuterung
- Eine Sachzuwendung an einen Mitarbeiter gilt nur dann als Geschenk, wenn aufgrund eines persönlichen Anlasses (Geburtstag, Geburt eines Kindes, Hochzeit, Jubiläum) geschenkt wird. Je Anlass sind Geschenke bis zu 60 Euro brutto lohnsteuerfrei.
- Eine Sachzuwendung an einen Geschäftsfreund gilt nur dann als Geschenk, wenn es aus betrieblichen Gründen erfolgt (Pflege der Geschäftsbeziehung) und keine Gegenleistung damit verbunden ist.
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