17.09.2019 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
„Aufwandsentschädigung“ aus Architektenwettbewerb: Das müssen Sie steuerlich beachten
| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben veröffentlicht, inwieweit Preisgelder, die der Veranstalter für die Teilnahme an einem Wettbewerb zahlt, umsatzsteuerbar sind. Aus der Beratungspraxis verlautet nun, dass Büros daraus für „Aufwandsentschädigungen“, die sie für die Teilnahme an Architektenwettbewerben erhalten, falsche Schlüsse ziehen. PBP klärt deshalb auf. |
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