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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer: Keine Ist-Besteuerung für bilanzierende Planungsbüros

    | Die Freien Berufe (und damit auch Architekten und Ingenieure) genießen im Umsatzsteuerrecht eine gewisse Sonderstellung. Sie dürfen auf Antrag die Umsatzsteuer nach den vereinnahmten Entgelten berechnen und abführen (Ist-Besteuerung). Im Gegensatz zur gängigen Soll-Besteuerung (nach vereinbarten Entgelten) verbessern sie damit ihre Liquidität, weil Umsatzsteuer erst gezahlt werden muss, wenn das Geld auf dem Konto ist. Die Finanzverwaltung will Planungsbüros, die Forderungen und Verbindlichkeiten buchhalterisch erfassen, dieses Privileg jetzt beschneiden. |

    von Thomas Ziegler, Rechtsanwalt, Berlin

    Bisherige Rechtsgrundlage

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist einzige Voraussetzung für die Gewährung der Ist-Besteuerung die Tatsache, dass der Antragsteller einen Freien Beruf ausübt.