· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Arbeitszimmer von Mitarbeitern im Home Office: Voll abziehbar
| Folgende Information ist für diejenigen Ihrer Mitarbeiter interessant, die einen oder zwei Tage in Ihrem Büro arbeiten und den Rest der Woche im Home Office: Ihnen winkt für das häusliche Arbeitszimmer der volle Werbungskostenabzug. Das ergibt sich aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster. |
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Frau Müller ist an zwei Tagen in ihrem Büro und an drei Tagen im Home-Office tätig. Die Arbeiten sind an beiden Arbeitsplätzen identisch. Der Raum in ihrem Architektur- bzw. Ingenieurbüro stünde ihr an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung. Folge: Weil die Arbeiten qualitativ gleichwertig sind und mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer erbracht wird, bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit. Frau Müller steht der volle Werbungskostenabzug zu. Verbringt Frau Müller genau die Hälfte oder weniger ihrer Arbeitszeit im Home Office, reduziert sich der Werbungskostenabzug auf maximal 1.250 Euro (OFD Münster, Kurzinfo ESt 6/2013 vom 21.3.2013; Abruf-Nr. 131334). |