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  • 01.09.2015 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Blockheizkraftwerke: Fiskus behandelt sie ab 2016 anders

    | Blockheizkraftwerke zur Wärmegewinnung in Gebäuden wurden bislang als eigenständiges, bewegliches Wirtschaftsgut behandelt. Ab 2016 wird das anders. Dann wird die Finanzverwaltung Blockheizkraftwerke bundesweit als wesentlichen Bestandteil des Gebäudes einstufen. Die daraus resultierenden Steuerfolgen sind gravierend. Wenn Ihr Büro in dem Segment tätig ist, sollten Sie (potenzielle) Auftraggeber jetzt aktiv beraten. |