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  • 30.01.2020 · Nachricht · Unternehmensführung

    GmbH & Co. KG: VG Stuttgart unterstreicht Freiberuflerprivileg

    | Ein Ingenieurbüro, das von zwei Beratenden Ingenieuren als GmbH & Co. KG geführt wird, und Mitglied der Kammer ist, kann für die ebenfalls erforderliche Mitgliedschaft in der IHK das „Freiberuflerprivileg“ nutzen. Bei der Bemessung des IHK-Beitrags wird nur ein Zehntel des Gewebeertrags herangezogen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschieden. |