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  • 01.08.2023 · Nachricht · Unternehmensführung

    Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft: Auch Planer sind tangiert

    | Seit dem 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Große Büros ab 250 Beschäftigten müssen seitdem interne Hinweisgebersysteme einrichten. Architektur- und Ingenieurbüros mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben damit noch bis zum 17.12.2023 Zeit. |