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  • · Nachricht · Unternehmensführung

    Homepage: Formulierung zum Verantwortlichen anpassen

    | Der aus analoger Zeit stammende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist mit Wirkung vom 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt worden. Das hat zur Folge, dass Sie im Impressum Ihrer Homepage jetzt die Angaben zur Norm anpassen müssen. |

     

    Konkret: Die bisherige Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV_“ ist gegen die neue Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV“ zu tauschen. Weiterhin müssen Sie wir bisher hinter dieser Formulierung stets den Namen einer natürlichen Person und die Anschrift aufführen. Die konkrete Angabe der Norm ist auch deswegen sinnvoll, weil sich die anderen Informationspflichten zum Impressum aus § 5 TMG ergeben. Dort ist aber die Pflicht zur Angabe eines Verantwortlichen nicht geregelt.

    Quelle: ID 47064474