· Fachbeitrag · Unternehmensführung
PartG mbB jetzt auch in Hamburg möglich
| Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat in ihrer Sitzung am 2. und 3. Juli 2014 eine Änderung des Hamburgischen Architektengesetzes verabschiedet - und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) im Hamburgischen Architektengesetz geregelt. Damit können auch die hamburgischen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner die neue Gesellschaftsform nutzen. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Die Partnerschaftsgesellschaft mbB: Jetzt können auch Planer die neue Rechtsform nutzen“, PBP 5/2014, Seite 22
- Beitrag „Die PartG mbB: Das unterscheidet sie in der Steuerbelastung von der GmbHf“, PBP 6/2014, Seite 22
Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 3 | ID 42866208